Bedingungen für Qualifizierung
Art von Investition |
Min. Anzahl der neueun Arbeitsstellen |
Min. Investition in langfristigen Kapitalvermögen (Mio. CZK) |
Technologiezentrum (F&E) |
20 |
10 |
Zulässige Beihilfehöchstintensität
Maximale Investitionsbeihilfe für Grossunternehmen ist 20 - 40 % der investierten, föderfähigen Kosten (regional abhängig). In der Regionen Plzeňský, Jihočeský, Vysočina, Jihomoravský, Středočeský dürfen die Grosseunternehmen die Beihilfe nur für die neue ökonomische Aktivität bekommen. In den weiteren Regionen ist diese Restriktion nicht gültig.
Art von Anreizen
Art von Investition |
Körperschaftsteurvergünstigung für 10 Jahren |
Arbeitsstellesubvenzion bis zu 200 000 für eine Arbeitsstelle |
Schulungs- und Umschulungssubvention
bis zu 50 % Schulungskosten |
Technologiezentrum (F&E) |
✓ |
✓ |
✓ |